Digitale Bürgerbeteiligung zu Mobilität und Stadtgestaltung

Immer mehr Gemeinden gehen dazu über, Bürger*innen, Verbände und Interessengruppen an städteplanerischen Fragen rund um Verkehr zu beteiligen. Wir stellen zwei Beispiele vor - aus Kaarst und aus Neuss.

Konzepte, die früher in einer abendlichen Informationsveranstaltung eher von oben mitgeteilt wurden als gemeinsam erarbeitet, werden nun dank interaktiver Plattformen von den Verwaltungen zur Diskussion gestellt, die eingesammelten Ideen werden dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Beachtung. Die digitale Bürgerbeteiliung ist bequem vom heimischen Computer aus möglich - und das selbst wenn Corona uns zum Lockdown zwingt.

Letztes Jahr gab es im Rhein-Kreis Neuss zwei solche digitalen Beteiligungen - eine im Sommer zum Mobilitätskonzept der Stadt Kaarst, und den letzten  Monaten des Jahres eine weitere in Neuss zum Thema Gestaltung der Ortsmittelpunkte südlicher Stadtteile. Bitte nehmt teil, wenn die nächste Umfrage stattfindet und helft so die Verkehrswende einzuleiten.

Ideen bequem auf interaktive Karten skizzieren

Dass die Verwaltungen zunehmend Bürgerideen und -meinungen bei der Gestaltung der Mobilitätskonzepte und Stadtplanung einbeziehen, ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Auf interaktiven Karten können Bürger*innen Ideen hinzufügen und jeder kann den Ideen zustimmen oder sie ablehnen. So entsteht ein Ideen-Pool mit direkter Stimmungslage. Als Beispiele seht Ihr hier die interaktive Kaarster Karte mit den Stecknadeln für jede Idee zu den verschiedenen Mobilitätsthemen. Ähnlich hatte die Stadt Neuss seit Juli die Anwohner*innen der südlichen Ortsteile befragt, wie die Gestaltung der Ortsmitten verbessert werden könnte. Hier war Verkehr und Mobilität nur ein Aspekt neben Grünflächen, Einzelhandel, Gastronomie und Begegnungsflächen.

Die Digitalisierung bietet ganz neue Möglichkeiten der Einbindung der Bewohner*innen aber auch der Verbände, die laut Stadt in einer weiteren Runde um Stellungnahmen gebeten werden. Aber schon in der Anwohnerbefragung haben ADFC-Mitglieder aus Kaarst und Neuss Ideen eingebracht. Andere Einwohner und mobilisierte Mitglieder konnten diese Ideen dann mit einem „Like“ unterstützen.

Hier findet Ihr die Links zu den beiden genannten Bürgerbeteiligungen:

Lasst uns bitte wissen, wenn in Eurem Ort eine solche Bürgerbefragung stattfindet und berichtet darüber. Hier haben wir auf einfachem Wege die Möglichkeit, die Verkehrswende konkret in unserem Rhein-Kreis voranzubringen.


https://rhein-kreis-neuss.adfc.de/neuigkeit/bueergerbeteiligungen-zu-mobilitaet-und-stadtgestaltung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt