Pilotprojekt Teilhabe-Touren

Fahrradtouren mit Bewohnern eines Wohnhauses der St. Augustinus als Baustein der Inklusion im Rhein-Kreis Neuss

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Eine Aufgabe für den ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V. und für engagierte Betreuer und Ehrenamtler

Jede Idee beginnt mit dem ersten Austausch, dem ersten Schritt, und nicht immer ist eine gute Idee gleich umsetzbar. Dies zeigte sich auch bei den Bemühungen, Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen die Möglichkeit zu eröffnen, mit dem Fahrrad die nähere Umgebung zu erleben.

Frau Renate Gähl hatte sich, motiviert durch ihre Erfahrungen mit Selbsthilfegruppen und in ihrer langjährigen Beratungstätigkeit für chronisch kranke Menschen und für Menschen mit Behinderung im Kreisgesundheitsamt, als Vereinsmitglied der Ortsgruppe Grevenbroich des ADFC Rhein Kreis Neuss e. V. für die Idee der Inklusions-Radtouren (Teilhabe-Radtouren) auf der Mitgliederversammlung des ADFC Rhein-Kreis Neuss im April 2017 eingesetzt.

Im Vorstand des ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V. sowie in den dort angeschlossenen ADFC Ortsgruppen Neuss und  Grevenbroich fand sie dafür Unterstützer, so in Rolf Schaack, Heribert Adamsky und vor allem in Schwester M. Mirjam Wimmer, die im Kloster Immaculata der Neusser Augustinerinnen lebt. Nach einem Besuch des Inklusionsbeauftragten des ADFC für NRW im Beirat des ADFC Rhein-Kreis Neuss e. V. Thomas Krause und nach Abklärung der versicherungsrechtlichen Situation wurde in gemeinsamen Gesprächen mit den Menschen mit Behinderung und deren Unterstützern in Neuss schnell erarbeitet, dass es Menschen mit Einschränkungen gibt, die gerne an solchen Angeboten teilnehmen. Die angebotenen Touren müssen nur Rücksicht auf die verringerte Beweglichkeit und die fehlende Ausdauer nehmen.

Über Schwester M. Mirjam Wimmer – ADFC-Mitglied in der Ortsgruppe Neuss und Mitarbeiterin der St. Augustinus Behindertenhilfe im Bereich ZUHAUSE – Ambulant betreutes Wohnen – hat sich eine erste Praxis-Kooperation des ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V. zu den interessierten Menschen mit einer geistigen und körperlichen Behinderung ergeben. Menschen mit Behinderung wollen Kontakte zur Nachbarschaft und den Vereinen und Kirchengemeinden in ihrem Wohnumfeld (Sozialraum) und sind daher für die Angebote offen und freuen sich auf die inklusiven Fahrradtouren.

Der ADFC hat sich dabei im Vorfeld  durch die Überprüfung von Radwegen in Bezug auf Beschaffenheit und Breite der Wege eingebracht und die Planung von Fahrradrouten vom Zuhause der Menschen mit Behinderung aus übernommen. In einem weiteren Schritt begleiteten Mitglieder des ADFC eine Mitarbeiterin bei ihren ersten Fahrversuchen auf einem Tandem und erprobten mit zwei Bewohnerinnen, die jeweils ein Fahrrad und ein Tandem nutzten, die vom ADFC vorgeschlagenen Routen auf Praxistauglichkeit. Diese Pilotfahrten fanden bei allen so viel Anklang, dass gleich eine Verabredung für die nächste Tour getroffen wurde. Im Laufe der nächsten Wochen überprüften Mitglieder des ADFC mit einer Mitarbeiterin des Wohnhauses jeweils auf kleineren Fahrradtouren mit den Bewohnern weitere Tourenvorschläge und erarbeiteten so eine Anzahl fertiger und überprüfter Routen.

Aus den ersten behutsamen Anfängen dieser Fahrradtouren hatte sich die Idee entwickelt, nach einer Möglichkeit zu suchen, Dreirad Tandems auszuleihen und gezielte Projekttage anzubieten.

Über die Zülow-Stiftung und den Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V. konnten fünf Dreirad Tandems für die Zeit von Freitag, den 30.09.2017, bis zum Mittwoch, den 04.10.2017, ausgeliehen werden. In Zusammenarbeit mit dem ADFC Rhein Kreis Neuss e.V. wurden von Freitag bis Dienstag „Teilhabe-Touren“ geplant, vorbereitet und dann mit viel Freude und Engagement durchgeführt.

Fotostrecken zu diesen Touren sind in der Photogalerie auf der Website der Ortsgruppe Grevenbroich unter www.adfc-grevenbroich.de zu finden.

Aus heutiger Sicht sind alle Beteiligten (Betreute, Eltern, Betreuer und ADFC-ler) mit dem Ergebnis dieses ersten Pilotprojekts zufrieden. Wir haben alle dazu gelernt und werden die Erfahrungen gemeinsam besprechen und gestärkt durch diesen positiven Anfang weitermachen.

Dafür brauchen wir Mitstreiter, die sich je nach Fähigkeit einbringen. Ob als Tandemfahrer, Tourenleiter, Schlussmann, Begleiter oder ….. Wir finden für jeden etwas! Die Freude, die wir bereiten und auch unmittelbar gemeldet bekommen, entschädigt für die Anstrengungen.

Wir freuen uns, wenn interessierte Leserinnen und Leser sich bei der Geschäftsstelle des ADFC Rhein-Kreis Neuss als Unterstützer melden. Kontaktdaten zu weiterführenden Informationen und Terminen sind über die ADFC Geschäftsstelle in Neuss, Erftstraße 12 oder telefonisch unter 02131 - 739 36 46 zu erhalten.

Schwester M. Mirjam Wimmer berichtet gerne aus den gemachten Praxiserfahrungen. Sie können sich unter 02131 – 76 01 95 19 melden.

 Peter Wimmer


https://rhein-kreis-neuss.adfc.de/neuigkeit/pilotprojekt-teilhabe-touren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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