Alexander Dobrindt verspricht 200 Millionen für Fahrradinfrastruktur

Der ehemalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt verspricht am 2. August 2017 200 Millionen für Fahrradinfrastruktur © ADFC

Dieselgipfel-Versprechen gebrochen / Ambition bei der Radförderung fehlt

Mit dem jetzt verabschiedeten Bundeshaushalt Verkehr bricht Bundesminister Scheuer erneut das Versprechen, das sein Amtsvorgänger Dobrindt beim ersten Dieselgipfel im August 2017 gegeben hatte.

Angekündigt war eine Erhöhung des Radverkehrs-Etats auf 200 Millionen Euro, tatsächlich im Haushalt stehen 130 Millionen Euro – zuzüglich eines kleineren Sonderetats für Modellprojekte. Der Fahrradclub ADFC lobt zwar den lange geforderten Sonderetat, kritisiert aber deutlich die Ambitionslosigkeit des Bundes bei der Förderung der Auto-Alternative Fahrrad. 

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Deutschland steht verkehrspolitisch gerade am Scheideweg. Entweder geht alles weiter, wie zuvor - dann werden die größeren Städte alle nacheinander unter der Last des Autoverkehrs kollabieren, egal mit welchem Antrieb. Oder wir trauen uns, den Alternativen zum Auto eine echte Chance zu geben. Die intelligenteste Idee für die Entzerrung des Verkehrs ist das Fahrrad, nicht das Flugtaxi, denn das Rad ist das effizienteste Verkehrsmittel von allen. Wenn der Bund will, dass jede dritte Autofahrt vermieden und auf das Rad verlagert wird – und das ist ohne Riesenaufriss möglich -, dann muss Minister Scheuer sich mehr für das Rad ins Zeug legen.“    

Sonderetat Modellprojekte immerhin zaghaftes Signal

Erstmals soll es im Verkehrshaushalt einen Sonderetat für innovative Modellprojekte im Radverkehr geben. Diesen hatte der ADFC seit langem gefordert, um visionäre Projekte, wie große Fahrrad-Tunnel oder den modellhaften fahrradfreundlichen Umbau einer kompletten Stadt mit Mitteln des Bundes unterstützen zu können. Stork: „Warum sollten nicht Städte wie Wiesbaden, Hagen oder Velbert, laut ADFC-Fahrradklima-Test die schlimmsten Pflaster für Radfahrende in Deutschland, einmal mit Bundesmitteln zu Vorbildstädten für modernen Verkehrsmix umgebaut werden?“ Die Dimension des Sonderetats, 20 Millionen Euro, kommt nach Auffassung des ADFC aber nach wie vor unterambitioniert daher. Stork: „Die Stadt Helsinki allein plant einen Fahrradtunnel unter dem Hauptbahnhof für 23 Millionen Euro. Deutschland muss lernen, den Radverkehr groß zu denken!“

Pflichtprogramm für Radwege an Bundesfernstraßen gefordert

In die Zuständigkeit des Bundes fallen Bau und Sanierung von Radwegen an Bundesfernstraßen. Aber bisher sind nur etwa 40 Prozent dieser Straßen mit Radwegen ausgestattet – und diese sind häufig in sehr schlechtem Zustand. Schuld an dem Rückstand seien laut Minister Scheuer die Länder, die die Mittel nicht abrufen. Nach Auffassung des ADFC hat der Bund aber durchaus die Möglichkeit, die Länder zum Bau und zur Sanierung dieser Radwege zu verpflichten. Stork: „Minister Scheuer darf jetzt nicht 20 Jahre warten – und dann feststellen, dass die Radwege in seiner Zuständigkeit immer noch nicht gebaut sind. Er muss ein Pflichtprogramm einrichten und verhindern, dass die Länder die zugesagten Mittel anders als für den Radverkehr verwenden können. Das ist absurderweise im Moment noch der Fall.“ Außerdem müsse der Bund den Bau von Radwegen in seiner Zuständigkeit engmaschig monitoren. Im Moment kann das Bundesverkehrsministerium über den Stand des Radwegebaus in seiner Zuständigkeit keine Aussagen machen.

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Alexander Dobrindt verspricht 200 Millionen für Fahrradinfrastruktur

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Radfahren in der Stadt an einer Baustelle

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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