Radfahrer fährt bei Schnee im Winter Rad

Geräumte Radwege begünstigen Radfahren im ganzen Jahr © ADFC / Krone

Laub, Matsch, Eis und Schnee: Radwege beim Winterdienst priorisieren!

Wenn die Temperaturen fallen, kommen auf Radfahrende zusätzliche Unfall-Risiken zu. Nicht gepflegte Radwege bilden mit Laub, Matsch, Eis und Schnee gefährliche Rutschfallen für Zweiradnutzer.

Der ADFC fordert Kommunen dringend auf, die vorhandenen Radwege ebenso wie Fußwege prioritär in den Winterdienstplan aufzunehmen. Für ungeschützte Verkehrsteilnehmer schaffen rutschige Wege viel höhere Gefahren, als für Auto- und Businsassen, so der Fahrradclub ADFC.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die oft gesehene Praxis von Straßenmeistereien, Schnee und Laubhaufen auf Rad- und Fußwege zu räumen, ist vollkommen inakzeptabel. Wenn Deutschland ein Fahrradland werden will – und so ist es politisch gewollt, dann müssen wir auch diesen Spieß umdrehen. Die Wege der verletzlicheren Verkehrsteilnehmer, dazu gehören außer Radfahrenden natürlich auch Fußgängerinnen und Rollstuhlfahrer, müssen Priorität bei den Straßendiensten bekommen, wie in den Niederlanden. Nur mit Top-Radwegen in Top-Pflegezustand kann es gelingen, mehr Menschen ganzjährig auf das Rad zu locken.“     

Kommunen sind verpflichtet, zu räumen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Kommunen verpflichtet, „verkehrswichtige Radwege“ zu räumen. Wenn eine Radfahrerin oder ein Radfahrer ohne eigenes Verschulden auf einem ungeräumten Radweg stürzt, ist die Kommune in der Haftung. Stork: „Jede Straße, jeder Radweg ist potenziell verkehrswichtig für Radfahrerinnen und Radfahrer. Ihre Wege beginnen direkt vor der Haustür und enden am Büro, an der S-Bahnstation, am Supermarkt oder an der Sporthalle. Alle diese Wege sollten von vermeidbaren Sturzfallen befreit sein.“ In den Niederlanden ist die prioritäre Räumung von Rad- und Gehwegen schon Standard. Eine solche Priorisierung des Radverkehrs beim Winterräumdienst fordert der ADFC auch für Deutschland.   

Auf die Fahrbahn ausweichen ist auch keine Lösung

Rein rechtlich dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen, wenn ein Radweg durch Schnee, Eis oder Laubmassen nicht befahrbar ist. Eine echte Lösung stellt diese Regelung aber auch nicht dar, so der ADFC. Die meisten Radfahrerinnen und Radfahrer wollen wegen des oft rücksichtslosen Autoverkehrs nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Außerdem türmt sich oft auch am rechten Fahrbahnrand der Schnee. Viele Alltagsradfahrende sehen sich deshalb bei fehlendem Winterdienst gezwungen, ins Auto oder den völlig überlasteten ÖPNV zu steigen. Stork: „Die Niederlande zeigen, dass man mit einem phantastischen Radwegenetz und einem sehr guten Winterdienst das Fahrrad zu einem Ganzjahresverkehrsmittel für alle machen kann. Diese Fahrrad-first-Politik muss Deutschland noch lernen.“  

Fahrverhalten anpassen – gilt für alle

Autofahrenden rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Statt des vorgeschriebenen Überholabstands von 1,50 Metern, sollten Autofahrende aus Sicherheitsgründen besser zwei Meter Abstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern halten. Winterliche Verhältnisse erfordern auch ein vorsichtigeres Fahrverhalten der Radfahrenden. Der ADFC empfiehlt bei rutschigen Wegen: Tempo reduzieren, Abstand halten und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, muss es frühzeitig und maßvoll geschehen. Bei schlechten Sichtverhältnissen gilt natürlich: Licht an.

Hinweise an Redaktionen: Fotos vom Radfahren im Winter in Deutschland und den Niederlanden finden Sie im blauen Servicekasten.

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Radfahrer fährt bei Schnee im Winter Rad

Geräumte Radwege begünstigen Radfahren im ganzen Jahr

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Radfahrer fährt über mit Laub bedeckten Radweg

Garäumte Radwege brauchen Radfahrende auch im Herbst

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Breiter Radweg im Winter in Groningen

Breite und geräumte Radwege laden in Groningen die Menschen zum Radfahren ein, auch im Winter

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https://rhein-kreis-neuss.adfc.de/pressemitteilung/laub-matsch-eis-und-schnee-radwege-beim-winterdienst-priorisieren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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