Ab auf‘s Rad 

In den Ferien sind bei Klein und Groß Radtouren sehr beliebt. Damit Sie sicher und ohne Pannen an das Ausflugsziel kommen, möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben. Ein Gastbeitrag von Polizeihauptkommissarin Daniela Luppus.

Vor größeren Touren bedürfen die Räder ein wenig der Pflege. Längere Standzeiten führen oft zu Luftverlust in den Reifen, hier muss meistens nachgepumpt werden. Dabei empfiehlt sich direkt auch ein Blick auf das Profil der Reifen und gegebenenfalls ein Austausch.

Testen Sie bitte alle am Fahrrad vorhandenen Bremsen. Versuchen Sie das Rad mit Kraft weiterzuschieben, während sie jede Bremse einzeln betätigen. Der Hebel der Handbremse darf den Lenker hierbei nicht berühren. Alle Bremsen sollten einwandfrei „packen“ und sich auch wieder öffnen.

Das vordere und hintere Licht sowie die Klingel sollten ebenfalls überprüft werden. Hier reicht schon der Einsatz batterie- oder akkubetriebener Beleuchtung bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es anderweitig erforderlich machen.

Zum verkehrssicheren Fahrrad gehören auch genügend Reflektoren. Vorgeschrieben sind ein roter Reflektor (sogenannter Z-Reflektor) hinten und ein weißer Reflektor vorne. Diese können auch im Licht integriert sein. Reflektoren in den Speichen (alternativ Leuchtstreifen im Mantel) und an den Pedalen sind ebenfalls ein Muss. 

Da Kinder oft Wachstumsschübe haben, sollten Sie die Einstellung des Lenkers und des Sattels überprüfen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Kinder mit beiden Fußballen den Boden berühren können, während sie auf dem Sattel sitzen. Der Lenker muss aus dieser Position gut erreichbar sein. Beides gilt natürlich auch für Erwachsene. 

Da trotz aller guten Vorbereitung immer etwas passieren kann, ist der Fahrradhelm stets ein guter Begleiter. Auch für Erwachsene! Wenn Sie einen Helm benutzen, überprüfen Sie gelegentlich, ob Sie Risse oder andere Beschädigungen am Helm finden. Dann schützt der Helm nicht mehr ausreichend.

Sichtbarkeit ist Sicherheit! Tragen sie helle und auffällige Kleidung, damit andere Verkehrsteilnehmer Sie gut und rechtzeitig wahrnehmen können. Sandalen, Flip Flops, Kleider und Röcke sind in der Regel keine geeignete Fahrradbekleidung, da sie beim Auf- und Absteigen stören können und zum Beispiel kein fester Tritt möglich ist.

Wenn Sie die Ferien für einen Ausflug mit Kindern nutzen, passen Sie die Ausflugsstrecke dem Können ihres Kindes an und machen sie regelmäßig Pausen. Erschöpfte und müde Kinder können sich nicht mehr konzentrieren und neigen zu Fahrfehlern.

Bedenken sie auch, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen. Ab dem zehnten Geburtstag ist die Benutzung des Gehwegs jedoch nicht mehr zulässig.

Viel Spaß unterwegs und gute Fahrt wünscht Ihnen die Polizei des Rhein-Kreises Neuss!

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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